Firmengründung

Firmengründung in der Schweiz – wir beraten Sie

Bei der Gründung eines Unternehmens ist eine Vielzahl an rechtlichen Aspekten zu berücksichtigen. Im ersten Schritt gilt es zunächst, die Rechtsform der Firma zu wählen. Diese ist für den späteren Werdegang des Unternehmens wegweisend und hat entscheidenden Einfluss auf den Geschäftserfolg.

Die drei häufigsten Rechtsformen in der Schweiz sind:

  • Einzelfirma (Personengesellschaft);
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH);
  • Aktiengesellschaft (AG).

 

Während die GmbH und die AG Kapitalgesellschaften sind, steht bei der Gründung einer Personengesellschaft die Person im Vordergrund. In erster Linie haften Personengesellschaften mit dem Vermögen des Unternehmens, jedoch kann im Haftungsfall auch das Privatvermögen des Eigentümers herangezogen werden. Bei einer Personengesellschaft sind die Unternehmer daher eng mit ihrem Unternehmen verbunden.

Im Gegensatz zur Personengesellschaft tritt bei einer Kapitalgesellschaft das Kapital in den Vordergrund. Im Haftungsfall wird das Gesellschaftskapital (Stammkapital, Aktienkapital) herangezogen. Privatvermögen und Geschäftsvermögen sind bei einer Kapitalgesellschaft strikt zu trennen. Jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile – als Unternehmer sind fundierte Kenntnisse über die jeweiligen Verhältnisse und Voraussetzungen daher sehr wichtig. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Rechtsform und zu allen anderen Fragen der Firmengründung.

Eine gute Vorbereitung und eine Beratung, welche sich an Ihre individuelle Situation anpasst, erleichtert die Wahl der Rechtsform und die Firmengründung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und lassen Sie sich rund um die Firmengründung in der Schweiz beraten.

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